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GESETZGEBUNG - Einigung bei EU-Richtline zum Schutz von Whistleblowern

15. Mai 2019 von Philip Herbst

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich auf einen Kompromiss zur Whistleblower-Richtlinie geeinigt. Ziel der Richtlinie ist ein einheitlicher Schutz von Hinweisgebern. Streitig war zuletzt noch, ob Mitarbeiter, die von Rechtsverstößen in Privatunternehmen oder im öffentlichen Dienst Kenntnis erlangen, diese zunächst intern melden müssen, bevor sie sich an Behörden wenden. Letztlich haben sich die Vertreter des Europaparlaments durchgesetzt. Es soll zukünftig kein genereller Vorrang der internen vor der externen Meldung gelten. Gleichwohl macht die Pressemitteilung deutlich, dass Mitarbeiter ermutigt werden, zunächst intern zu melden, wenn zu erwarten ist, dass dadurch bereits Abhilfe geschaffen werden kann. Je nach den Umständen des Einzelfalls soll aber auch eine direkte Meldung an die Behörden geschützt sein.

 

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