Immobilien- & Baurecht
Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung München unwirksam: Wohnraum ist Wohnraum – solange die Bilanz stimmt!
18. März 2021 von Franziska Amtstätter und Kassandra LiesenfeldZum Jahresbeginn 2020 hat die Landeshauptstadt München (LHM) die Zweckentfremdungssatzung (ZeS) geändert. Mit dieser Änderung wurden die Genehmigungskriterien für einen Ersatzneubau nach Abbruch wesentlich verschärft (HEUSSEN berichtete). Diese Verschärfung hat der VGH München mit seinem Beschluss vom 20. Januar 2021 (Az. 12 N 20.1706) allgemein verbindlich für unwirksam erklärt. Der LHM steht – wie von HEUSSEN seinerzeit angenommen – bereits keine Satzungskompetenz zu.Damit entfallen die folgenden drei Kriterien hinsichtlich des E...