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RECHTSPRECHUNG – UNTERSTÜTZUNG BEI KINDERBETREUUNG WÄHREND DER CORONA-KRISE

2. April 2020 von Philip Herbst

Das Bundesfamilienministerium hat Unterstützungsleistungen für Eltern angekündigt, die aufgrund von Schul- und Kitaschließungen zur Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen. Diese sollen eine Entschädigung von staatlicher Seite i.H.v. 67% des monatlichen Nettoeinkommens (maximal EUR 2.016) erhalten. Die Auszahlung soll durch den Arbeitgeber erfolgen, der bei der Landesbehörde eine Erstattung erhält. Voraussetzung dafür ist, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann und, dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind. Es wird sich um eine Regelung im Infektionsschutzgesetz handeln. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis 29.03.2020 abgeschlossen sein.

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