RECHTSPRECHUNG - KEIN ANSPRUCH AUF URLAUBSABGELTUNG BEI ALTERSTEILZEIT IM BLOCKMODELL
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Blockmodell hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Freistellungsphase. Das hat das BAG in seinem Urteil vom 24.9.2019 – 9 AZR 481/18 nun entschieden.
Das BAG begründet die Entscheidung damit, dass während der Freistellungsphase der Altersteilzeit keine Arbeitspflicht besteht und daher für diese Zeit auch kein Urlaub entsteht. Die Anzahl der Urlaubstage richte sich, wie etwa bei der Teilzeit, nach dem Arbeitszeitrhythmus und dieser beträgt in der Freistellungsphase null Tage. Bei einem unterjährigen Wechsel von Arbeits- auf Freistellungsphase ist der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig zu berechnen.
auch interessant...
• BAG, 16.10.2019: Unternehmer als Bauherren unterliegen nicht der Bürgenhaftung des § 14 AEntG.
• BAG, 16.10.2019: Abweichung von Equal Pay nur möglich bei vollständiger Verweisung auf Tarifvertrag.