Krankmeldung per WhatsApp
17. Juni 2020 von
Claudine Gemeiner
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat in ihrem Bericht für 2019 vom 12.05.2020 darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Krankmeldung per WhatsApp datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Arbeitgeber dürfen Ihre Mitarbeiter nicht auffordern für Krankmeldungen diesen Dienst zu nutzen, da dies für sensible Beschäftigtendaten wie insbesondere Gesundheitsdaten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.