GESETZGEBUNG – EU-Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen
Der Europäische Rat hat eine neue EU-Richtlinie angenommen (Richtlinie 2019/1152). Diese schafft neue Rechte für Arbeitnehmer und soll insbesondere Schutz in prekären Arbeitsverhältnissen verbessern. Die Richtlinie enthält eine Vielzahl von Regeln, die in Deutschland bereits jetzt status quo im Gesetz sind. Interessant ist u.a. die Vorgabe, dass die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Verhältnis zur Vertragsdauer und Art der Tätigkeit stehen muss. Dies ist bisher im deutschen Recht nicht angelegt. Neu wird zudem die verkürzte Frist im Hinblick auf den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen (NachwG), von bisher einem Monat auf eine Woche. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorschriften bis 2022 in nationales Recht umsetzen.
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält neue gesetzliche Befugnisse, um gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch vorzugehen.
- Seit 23.11.2019 gilt das neue Paketboten-Schutz-Gesetz.