GESETZGEBUNG - BUNDESKABINETT BESCHLIESST ABSCHAFFUNG DES „GELBEN SCHEINS“
Das Bundekabinett hat einen Gesetzesentwurf „zur Entlastung insbesondere der mittel-ständischen Wirtschaft von Bürokratie“ auf den Weg gebracht. Dieser sieht unter anderem ab 2021 die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Begründet wird dies damit, dass der bisherige manuelle Bearbeitungsaufwand, der mit dem papiernen Krankenschein einherging, angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß sei. Ein elektronisches Meldeverfahren soll nun die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren.
- Bundesarbeitsminister Heil stellt Paketvorschlag zur Steigerung der Flexibilität der Arbeit vor. Neuerungen bei u.a. Home-Office und Arbeitszeitkonten sind geplant.